Beim Punkt Fehlalarme sollte man zwischen zwei wesentlichen Punkten unterscheiden. Fehl- und Täuschungsalarme.
Ein Täuschungsalarm passiert, wenn Sie selbst in den gesicherten Bereich gelangen und den Alarm auslösen. Wenn Sie die Hausalarmanlage zuvor nicht deaktivieren, kann ein Täuschungsalarm eintreten. Das wird jedoch bei qualitativ hochwertigen Alarmanlagen von Sperrbolzen verhindert, die die Tür blockieren, sobald die Anlage scharf ist. Denselben Zweck erfüllen Blockschlösser, diese sind aber relativ teuer, da sie sehr sicher produziert sein müssen. Knackt man ein solches Schloss, so könnt man die gesamte Alarmanlage ausschalten.
Täuschungsalarme können ebenfalls durch Zigarettenrauch, Spinnen, Reflektionen oder technische Geräte ausgelöst werden.
Von einem Fehlalarm spricht man nur dann, wenn die Alarmanlage selbst einen technischen Defekt aufweist und daher ein Alarm ausgelöst wird.